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Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD: Mehr Fokus, weniger Komplexität

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von Sonja Burbach – 18. March 2026

Wie Omnibus I Anforderungen, Inhalte und redaktionelle Umsetzung verändert

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa umfassender, vergleichbarer und verbindlicher werden. Noch bevor die Regelungen vollständig greifen, zeichnet sich jedoch eine politische Kurskorrektur ab: Mit dem Vereinfachungspaket „Omnibus I“ schärft die Europäische Kommission Anwendungsbereich und Anforderungen gezielt nach. Das entsprechende EU-Gesetzgebungsverfahren ist bereits abgeschlossen, die Änderungen müssen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.


Die eigentliche Veränderung liegt dabei weniger in einzelnen Detailanforderungen, sondern in einer stärkeren Fokussierung auf Wesentlichkeit und Nutzbarkeit der Berichte. Die Europäische Kommission spricht in diesem Zusammenhang von mehr Kohärenz und Effizienz der Nachhaltigkeitsvorschriften. Für Unternehmen – und für die redaktionelle Gestaltung von Nachhaltigkeitsberichten – ergeben sich daraus neue Rahmenbedingungen.

 

Was sich beim Anwendungsbereich verändert

Ein zentraler Diskussionspunkt der Reform betrifft den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Der Anwendungsbereich gegenüber der ursprünglichen CSRD fokussiert sich deutlich stärker auf große Unternehmen.

Künftig sind vor allem Unternehmen betroffen, die:
•    mehr als 1.000 Beschäftigte haben und
•    mind. über 450 Mio. € Nettoumsatzerlös pro Jahr erzielen.


Damit soll insbesondere der Mittelstand von unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand entlastet werden.


Auch bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) wird der Anwendungsbereich stärker auf sehr große Unternehmen fokussiert. Künftig betrifft sie vor allem Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.


Für viele Unternehmen bedeutet diese Entwicklung, dass eine unmittelbare Berichtspflicht entfallen könnte. Die Erwartungen von Investoren, Kunden, Banken und weiteren Stakeholdern an transparente ESG-Informationen bleiben jedoch bestehen.

 


Vereinfachungen durch „Omnibus I“
Neben dem enger gefassten Anwendungsbereich zielt das Vereinfachungspaket auf eine praktische Entlastung in der Umsetzung. Es geht um:
•    Vereinfachungen bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
•    Reduzierung von Redundanzen innerhalb der ESRS
•    klarere Trennung zwischen verpflichtenden Angaben und Empfehlungen
•    geringere Anforderungen an Daten aus der Lieferkette.


Die Stoßrichtung ist klar: Weg von maximaler Datensammlung, hin zu entscheidungsrelevanten Informationen.

 

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5 Empfehlungen für die Redaktion von Nachhaltigkeitsberichten
Auch wenn künftig weniger Unternehmen formal berichtspflichtig sein könnten, steigen die Erwartungen an die Qualität der Berichte. Aus den Anpassungen lassen sich konkrete Empfehlungen für Redaktion und Kommunikation ableiten.

 

1.    Wesentlichkeit konsequent priorisieren
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt das zentrale Fundament. Entscheidend ist weniger die Anzahl der Themen als deren nachvollziehbare Herleitung und Priorisierung – inklusive klarer Verknüpfung mit Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen.

 

2.    Pflichtangaben klar von Kontext trennen
Die stärkere Unterscheidung zwischen verpflichtenden und ergänzenden Informationen sollte sich in der Struktur widerspiegeln. Eine klare redaktionelle Gliederung erleichtert Lesbarkeit, Prüfung und Stakeholder-Orientierung gleichermaßen.


3.    Redundanzen systematisch vermeiden
Wiederholungen zwischen Strategie, Risiko- und Maßnahmenkapiteln sind eine häufige Schwäche von Nachhaltigkeitsberichten. Die Überarbeitung der ESRS zielt genau auf diese Problematik – ein guter Anlass, Inhalte stärker zu bündeln und konsistent zu erzählen.


4.    Lesbarkeit und Storyline stärken
Nachhaltigkeitsberichte sind längst mehr als reine Compliance-Dokumente. Klare Sprache, nachvollziehbare Argumentationslinien und eine visuell unterstützte Struktur verbessern nicht nur die Verständlichkeit, sondern auch die Glaubwürdigkeit. 


5.    Interoperabilität strategisch nutzen
Die bessere Anschlussfähigkeit der ESRS an bestehende Systeme und internationale Standards eröffnet kommunikative Chancen: Inhalte können konsistent über Geschäftsbericht, Investor Relations und Website hinweg genutzt werden.

 


Ausblick: Weniger Pflicht, höhere Erwartungen

Die beschlossenen Anpassungen markieren weniger eine Abschwächung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als vielmehr eine strategische Neukalibrierung. Während der formale Anwenderkreis kleiner wird, steigen die qualitativen Anforderungen an die Unternehmen, die berichten müssen oder freiwillig Transparenz schaffen wollen.


Für Kommunikations- und PR-Verantwortliche bedeutet das einen Perspektivwechsel: Nachhaltigkeitsberichte entwickeln sich weiter vom regulatorischen Muss zum strategischen Kommunikationsinstrument. Dabei werden Glaubwürdigkeit, Klarheit und Relevanz wichtiger als maximale Detailtiefe. 
Unternehmen, die schon heute auf eine belastbare Datenbasis, klare Narrative und eine redaktionell durchdachte Aufbereitung setzen, schaffen nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern auch einen Vertrauensvorsprung bei Investoren, Kunden und Mitarbeitenden.


Wer sich ohne formale Berichtspflicht im Bereich Nachhaltigkeit positionieren möchte, kann sich am freiwilligen „Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs“ (VSME) orientieren. Mehr dazu im nächsten Blogbeitrag.